Die Einschiffungsabgabe gilt in allen Gemeinden der Insel Elba seit Juli 2013.
Ab 2026 sieht die Einschiffungsabgabe folgende Beträge vor: 1,50 € im Januar und Februar sowie 5,00 € (2,50 € für Kinder bis 12 Jahre) vom 1. März bis zum 31. Dezember.
Dieser Betrag wird im Ticketpreis für die Fähre, das Flugzeug und Kreuzfahrtschiffe berechnet.
Die Einnahmen aus der Einschiffungsabgabe dienen der Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Tourismus, der Nutzung und Wiederherstellung des lokalen Kultur- und Naturerbes sowie lokaler öffentlicher Dienstleistungen.
Von der Zahlung befreit sind Einwohner, auf Elba geborene Personen, Pendler (mit Bescheinigung des Arbeitgebers und Abonnement), Pendlerstudenten (mit Bescheinigung der Schule und/oder Universität), Kinder, die vom Fahrpreis befreit sind (0–2 Jahre), offizielle Begleitpersonen sowie Mitglieder von Sportmannschaften, die an Amateurmeisterschaften teilnehmen.
Menschen mit Behinderung, die über einen entsprechenden Nachweis verfügen, sind ebenfalls befreit, ebenso wie Personen, die die kommunale Immobiliensteuer (ehemals IMU) zahlen. Auch die Mitglieder ihres Haushalts sind befreit, sofern die Steuer ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Jede Gemeinde stellt den Steuerzahlern auf Antrag eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Steuer aus. Hierfür ist eine vom Wohnsitzgemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts oder alternativ eine Eigenerklärung vorzulegen.
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