Falls Ihr auf einen streunenden Hund treffen solltet, verhaltet Euch nach dieser Prozedur :
- Versucht die eventuelle Gefaehrlichkeit einzuschaetzen bevor Ihr Euch dem Hund naehert;
- Das Tier sollte in Sicherheit gebracht werden (zum Beispiel, wenn er sich auf der Strasse befindet, versetzt ihn an den Rand oder besser noch weiter weg); nehmt ihn nicht mit in das Auto und bringt ihn weg, oder gar zu den Gemeindepolizisten;
- Ruft bei der Polizeistation der Gemeinde wo Ihr Euch befindet an und meldet was vorgefallen ist und fragt nach einem sofortigen Einsatz um den Mikrochip zu lesen: man muss sich vorstellen, seinen Vor- und Nachnamen angeben, den genauen Ort angeben wo man den Hund gefunden hat und seinerseits auch nach dem Namen fragen, oder der Identifikationsnummer des Polizisten der am Telefon antwortet. Es ist wichtig dies zu wissen, falls man eine Beschwerde wegen Unterlassung von Amtshandlungen einreichen moechte;
- Erinnert ihn daran, dass das die Gemeinde verpflichtet ist streunende Hunde einzufangen ( Art. 29 Gesetz der Region Toskana 59/2009) und das der fehlende Einsatz Unfaelle herbeifuehren oder zumindest eine Gefahr des Strassenverkehrs werden koennte, und auch fuer den Hund. Die Unterlassungb eines Einsatzes hat zur Folge das die Person, die nicht intervenierte, zur Verantwortung herangezogen werden kann.
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