Die Region Toskana war mit dem Gesetz 59/2009 eine der ersten Regionen Italiens mit einer eigenen Normative zum Tierschutz. Das Gesetz ist in 43 Artikel unterteilt und sehr strukturiert. Es vereint alle Verhaltensmassregeln und Schutzmassnahmen zur Tierhaltung und zu allen Aktivitäten, die damit verbunden sind.
Der Artikel 19 reglementiert den Zutritt von begleiteten Hunden in öffentliche Gärten, Parks oder andere öffentlichen Bereiche inklusive der Strände. Dieser Artikel erlaubt es also den HUndebesitzern, ihre Tiere ohne Probleme an den Strans zu bringen, die einige Auflagen sind die Nutzung der Leine und des Maulkorbs, falls dies die staatlichen Normen vorsehen. Der Zutritt ist nur in die Bereiche, die für KInder gefacht sind, verboten oder aber in andere für bestimmte Zwecke vorgesehenen Bereiche solange dieser Zweck mit einem Schild gekennzeichnet ist.
Das Gesetz sieht auch vor, dass die Gem,einden die Zutrittsbedingungen reglementieren können und so beispielsweise spezielle Bereiche für Hunde stellen, in denen diese "unter Aufsicht des Besitzers frei und ohne Leine oder Maulkorb laufen und spielen können, natürlich ohne Pflanzen oder anderes zu beschädigen".
Das Gesetz sieht auch einen Teil mit den Pflichten der Besitzer oder Begleiter der Tiere vor. Diese müssen vermeiden, dass ihr Hund andere Personen beschmutzt, Schaden zufügt oder anderweitig belästigt. Ausserdem müssen sie dafür sorgen, das Geschäft ihres vierbeinigen Freundes adequat zu beseitigen.
Die Besitzer öffentlicher Lokale / Geschäfte können Hunden dennoch den Zutritt in ihrem Lokal / Geschäft untersagen. Um das zu tun müssen Sie dem Bürgermeister eine Mitteilung schicken und das Verbot gut sichtbar am Eingang zu den Räumlichkeiten aushängen.
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