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Sportfischerei auf der Insel Elba

Sportfischen für Amateure in Elbas Meer

Sportfischerei und Freizeitfischerei im Meer rund um die Insel Elba

Die Sport- und Freizeitfischerei im Meer rund um die Insel Elba ist eine sehr beliebte Aktivität, sowohl bei Anfängern als auch bei erfahrenen Anglern. Die Vielfalt der Meeresgründe und der Reichtum der Unterwasserwelt machen die Insel zu einem interessanten Ziel für alle, die vom Ufer, vom Boot oder beim Apnoetauchen angeln möchten.

Die Tätigkeit muss jedoch unter Einhaltung der nationalen Vorschriften, der Verordnungen der Hafenbehörde, möglicher lokaler Einschränkungen sowie der Bestimmungen für geschützte Arten oder Arten mit Schutzplänen ausgeübt werden.

Bitte die Vorschriften beachten: Die Sportfischerei im Meer unterliegt genauen Regeln. Insbesondere gilt:
• die maximale Fangmenge beträgt in der Regel 5 kg pro Person und Tag, ausgenommen ein einzelner Fisch mit höherem Gewicht;
• der Verkauf von Fängen aus Sport- oder Freizeitfischerei ist verboten;
• für bestimmte Arten wie den Roten Thun gelten besondere Genehmigungen und Meldepflichten;
• seit 2026 gelten neue Vorschriften zur Registrierung und Meldung von Freizeitfischereiaktivitäten;
• ab dem 29. Mai 2026 tritt der neue Sanktionsrahmen gemäß Gesetz Nr. 75 vom 21. April 2026 in Kraft.
Vor dem Angeln empfiehlt es sich immer, die aktuellen Bestimmungen bei der zuständigen Hafenbehörde zu überprüfen.

Mann angelt von einer Klippe mit seinem Hund an seiner Seite

Verpflichtende Registrierung für die Freizeitfischerei im Meer

Um in Italien Sport- oder Freizeitfischerei im Meer auszuüben, ist eine kostenlose Registrierung über die offizielle RecFishing-App des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten, MASAF, verpflichtend. Die Registrierung dient der nationalen Erfassung der Freizeitangler und muss über die offiziellen Kanäle des Ministeriums erfolgen.

Das europäische elektronische System RecFishing, das für die Registrierung und Meldung von Fängen und Freilassungen im Bereich der Sport- und Freizeitfischerei entwickelt wurde, richtet sich an Personen ab 16 Jahren, die Unterwasserfischerei oder Freizeitfischerei von Sportbooten aus betreiben. Für Angler vom Ufer aus besteht keine Pflicht, die RecFishing-App herunterzuladen. Während der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026 ist die Pflicht zur Öffnung und Schließung der App bei jeder Angelsitzung vom Boot oder beim Tauchen ausgesetzt, sofern keine meldepflichtigen Arten gefangen werden.

Verpflichtend bleibt jedoch für alle betroffenen Angler die Registrierung und Meldung von Fängen — auch unbeabsichtigten oder nach Freilassung erfolgten Fängen — der im MASAF-Direktorialdekret Nr. 0194803 vom 27. April 2026 genannten Arten: Roter Thun, Schwertfisch, Weißer Thun und Goldmakrele.

Wo das Angeln auf Elba nicht erlaubt ist

Das Angeln ist in allen Hafenbereichen verboten. Zudem ist das Angeln in den Gewässern vor dem Strand Le Ghiaie und dem Strand Le Viste untersagt, da diese zur biologischen Schutzzone Scoglietto gehören, die durch Ministerialdekret vom 10. August 1971 eingerichtet wurde.

Während der Badesaison ist gemäß der Bade-Sicherheitsverordnung jede Art von Fischerei außer der speziell geregelten Unterwasserfischerei verboten innerhalb von 200 Metern von Stränden und 100 Metern von Steilküsten, zwischen 8:30 Uhr und 19:30 Uhr. Ausgenommen sind das Angeln mit der Rute von Molen und natürlichen oder künstlichen Felsen aus, sofern sich dort keine Badegäste befinden, sowie die Verwendung von Handrechen zu Fuß unter Einhaltung der geltenden Einschränkungen. Die Verwendung des Rechens ist an Feiertagen, bei Anwesenheit von Badegästen und zwischen 9:30 Uhr und 19:30 Uhr in jedem Fall verboten.

Unterwasserfischerei

Die Unterwasserfischerei wird durch die Artikel 128bis, 128ter, 129, 130 und 131 der Fischereiverordnung geregelt, die mit dem Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 1639 vom 2. Oktober 1968 sowie späteren Änderungen und Ergänzungen verabschiedet wurde.

  1. Tauchgänge mit Pressluftflaschen sind überall erlaubt, sofern sie fotografischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, nicht jedoch der Unterwasserfischerei.
  2. Die professionelle Unterwasserfischerei ist ausschließlich Personen erlaubt, die im Besitz der entsprechenden Spezialisierung als Unterwasserfischer sind.
  3. Die Unterwasserfischerei ist nur im Apnoetauchen erlaubt, ohne Verwendung von Atemgeräten. Harpunengewehre dürfen nur von Personen verwendet werden, die mindestens 16 Jahre alt sind.
  4. Der sportliche Unterwasserfischer darf keine Korallen, Weichtiere oder Krebstiere sammeln.
  5. Tauchgänge müssen mindestens 500 Meter von von Badegästen besuchten Stränden, 100 Meter von festen Fischereianlagen und außerhalb der Häfen vor Anker liegenden Schiffen entfernt erfolgen, in den vom Hafenamt festgelegten Durchfahrtsbereichen.
  6. Es ist verboten, Badebereiche mit geladenem Unterwassergewehr zu durchqueren.
  7. Das Angeln in geschützten Gebieten wie Meeresschutzgebieten oder Naturparks ist streng verboten.
  8. Die Ausübung der Unterwasserfischerei ist von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang verboten.
  9. Wer Unterwasserfischerei betreibt, muss seine Anwesenheit kennzeichnen durch eine entsprechende Boje oder rote Flagge mit diagonalem weißen Streifen. Jeder Taucher muss sich innerhalb eines Radius von 50 Metern vom Signal oder Begleitboot aufhalten. Vorbeifahrende Boote müssen einen Mindestabstand von 100 Metern zu den Signalen einhalten, die auf einen Taucher im Wasser hinweisen.
  10. Für die Unterwasserfischerei ist ein Boot in der Nähe des Tauchers oder eine Signalboje (rote Flagge mit diagonalem weißem Streifen) erforderlich.

Was gefangen werden darf und Fanglimits

Die maximale Fangmenge bleibt die klassische Grenze von 5 Kilogramm, außer bei einem einzelnen Fisch mit höherem Gewicht. Nur in diesem Fall darf der Unterwasserfischer das Gesamtgewicht überschreiten.

Bei der sportlichen Unterwasserfischerei ist das Sammeln von Korallen, Krebstieren und Weichtieren verboten (mit Ausnahme von Kopffüßern). Es ist nicht erlaubt, untermaßige Fische, Jungfische, Reptilien oder Säugetiere (wie Schildkröten und Delfine), Haie oder geschützte Arten zu fangen, zu besitzen, zu transportieren oder zu verkaufen.

Das Sammeln von Seeigeln ist das ganze Jahr über erlaubt, mit Ausnahme der Monate Mai und Juni. Die zulässige Höchstmenge beträgt 50 Exemplare pro Tag bei einer Mindestgröße von 7 cm.

Pro Tag darf nicht mehr als ein Zackenbarsch gefangen werden; für den Roten Thun und andere besonders regulierte Arten sollten die Informationen der Hafenbehörde oder die offiziellen Bestimmungen des MASAF konsultiert werden.

Verbot des Verkaufs des Fangs

Jegliche Form des Verkaufs oder Handels mit Fängen aus Sport- oder Freizeitfischerei ist verboten. Wer Produkte aus nicht professioneller Fischerei verkauft oder vermarktet, riskiert eine Verwaltungsstrafe zwischen 4.000 und 12.000 Euro.

Gewerbebetriebe, die Fischprodukte unter Verstoß gegen die Vorschriften erwerben, können zusätzlich mit einer Betriebsschließung von 5 bis 10 Arbeitstagen belegt werden.

Sanktionen bei Überschreitung der Fanglimits

Die Überschreitung der täglichen Fanggrenze führt zu hohen Verwaltungsstrafen. Unbeschadet der allgemeinen Grenze von 5 kg pro Person und Tag, außer bei einem einzelnen Fisch mit höherem Gewicht, sieht die Gesetzgebung vor:

  • von 500 bis 3.000 Euro bei Mengen über 5 kg und bis zu 10 kg;
  • von 2.000 bis 12.000 Euro bei Mengen über 10 kg und bis zu 50 kg;
  • von 12.000 bis 50.000 Euro bei Mengen über 50 kg.

Die Strafen erhöhen sich um ein Drittel, wenn der Verstoß Arten betrifft, die Wiederaufbauplänen unterliegen, oder den Roten Thun. Verstöße gegen die Vorschriften der Sportfischerei können außerdem zur Beschlagnahmung der Ausrüstung und zu weiteren Maßnahmen führen, insbesondere bei Fischerei in verbotenen Gebieten, Fang geschützter Arten oder Handel mit dem Fang.

Nützliche Links

Für aktuelle Informationen empfiehlt es sich immer, die offiziellen Quellen zu konsultieren:

Hafenbehörde – Italienische Küstenwache;
MASAF, Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten;
Badesicherheitsverordnung der Hafenbehörde Portoferraio.

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