Auf der Insel Elba gibt es neben den zahlreichen freien Stränden auch viele ausgestattete Strände mit Badeanstalten und blauen Punkten, die Rettungsdienste anbieten.
An den ausgestatteten Stränden sind die Signalflaggen ein wichtiges Arbeitsmittel für den Rettungsschwimmer, das stets beachtet werden muss. In Italien verwenden Rettungsschwimmer zwei Flaggen: die gelbe und die rote Flagge.
Gemäß den Bestimmungen der Badeordnung der Küstenwache muss während der Mindestöffnungszeit der Badeanstalten (in der Toskana vom 15. Juni bis 15. September) der Rettungsdienst von 9:00 bis 19:00 Uhr einsatzbereit sein. Vom 1. bis 14. Juni und vom 16. bis 30. September muss der Rettungsdienst an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen verfügbar sein.
Außerhalb der Mindestöffnungszeit ist das Baden aufgrund des fehlenden Rettungsdienstes als unsicher gekennzeichnet, dies wird durch ein Schild und die rote Flagge angezeigt.
In der Mittagszeit, von 13:30 bis 15:30 Uhr, wenn weniger Badegäste erwartet werden, wird ein Überwachungsdienst in Sektoren durchgeführt. Diese besondere Situation wird durch das Hissen der gelben Flagge angezeigt.
Vor 9:00 Uhr und nach 19:00 Uhr, wenn der Strand völlig unbewacht ist, werden gleichzeitig die gelbe und rote Flagge gehisst.
Die rote Flagge ist außerdem als Warnung vor einem Gefahrenzustand für das Baden zu verstehen, der durch unvorhersehbare und temporäre Faktoren verursacht wird: Verschmutzung, widrige Wetter- und Meeresbedingungen.
Nützliche Nummern
Europäische Notrufnummer (EUN) 112
Notruf auf See 1530
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