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Strände für Hunde auf der Insel Elba

Ausgestattete Dog Beachs für Hunde und ihre Halter

Auf der Insel Elba ist es erlaubt, den eigenen Hund mit an den Strand zu bringen. Mit dem Gesetz der Region Toskana Nr. 59 vom 20.10.2009, Artikel 19, wird der Zugang von Hunden in Begleitung „zu allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bereichen, einschließlich Gärten, Parks und Stränden“ genehmigt.

Elba ist somit führend in Bezug auf die Rechte der Tiere.

Das Gesetz sieht vor, dass die Gemeinden den Zugang näher regeln können, weshalb in einigen Gemeinden der Insel spezielle Vorschriften gelten, die den Zugang von Tieren zu den Stränden regeln.

Selbstverständlich wird auf allen Stränden der Insel größter Respekt gegenüber anderen Badegästen verlangt, die Nutzung der Leine und (wo erforderlich) des Maulkorbs, wie in der Verordnung vom 6. August 2013 des Gesundheitsministeriums und deren Verlängerungen vorgesehen, sowie die Einhaltung hygienischer Vorschriften, indem der Verantwortliche „geeignete Mittel zur Entfernung der Hundekotablagen“ mit sich führen muss und verpflichtet ist, „die festen Hinterlassenschaften der Hunde in allen öffentlichen Bereichen aufzunehmen“.

Gemeinde Campo nell'Elba

In der Gemeinde Campo nell'Elba ist im Regelwerk für die Verwaltung des Küstenlandes der Zugang von Hunden in Begleitung des Besitzers oder eines anderen Halters in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Bereichen, einschließlich Gärten, Parks und Stränden, erlaubt. Es ist jedoch verboten, dass Hunde bestimmte, speziell ausgewiesene Bereiche betreten, wie Spielplätze, wenn diese klar abgegrenzt und mit entsprechenden Verbotsschildern versehen sowie mit Vorrichtungen zur externen Verwahrung der Hunde ausgestattet sind.

Der Zugang von Hunden zu den Stränden ist unter Einhaltung folgender Bedingungen erlaubt: absolutes Verbot, die Strände mit Kot zu verschmutzen; Pflicht, Hygienebeutel zur Aufnahme der Hinterlassenschaften mitzuführen; Pflicht, Hunde aller Größen an der Leine zu führen. Das Baden der Hunde ist von 19:30 bis 8:30 Uhr erlaubt.

Während der Badesaison sind Spaziergänge am Meer mit Leine und, wenn vorgeschrieben, Maulkorb erlaubt, um dem Hund Abkühlung zu ermöglichen.

Es gilt außerdem ein absolutes Verbot, sich anderen Badegästen mit dem Hund ohne deren Zustimmung zu nähern, etwa zum Abschütteln von Sand oder Wasser durch das Tier. Der Hund muss im Schatten bleiben, mit Wasser versorgt werden (Pflicht einer Schüssel) und alle zwei Stunden für einen Spaziergang außerhalb des Strandes geführt werden, damit er urinieren kann. Die Verantwortung für das Tier liegt ausschließlich beim Führer.

Gemeinde Capoliveri

Mit der Beschluss Nr. 153 von 2016 wurden die Inhalte der regionalen Regelung bestätigt und einige Aspekte, insbesondere das Baden im Meer für Vierbeiner vor und nach der Badesaison, genauer definiert, nämlich vor 9:00 Uhr morgens und nach 19:00 Uhr abends.

Gemeinde Marciana

Mit dem Erlass des Bürgermeisters von Marciana Nr. 11 vom 03.07.19 (gültig jährlich vom 1. Juni bis 30. September) erlaubt die Gemeinde den Zugang aller Hunde zu den Stränden auch während der Badesaison. Das Baden der Hunde ist im Meeresbereich vor den Stränden von 19:00 bis 09:00 Uhr erlaubt, mit Ausnahme der Fälle, in denen es immer gestattet ist: Rettungshunde, Blindenhunde, Diensthunde der Polizei, speziell ausgebildete Wasserrettungshunde mit entsprechendem Rettungsschein.

Der Zugang zu bestimmten, speziell ausgewiesenen Bereichen wie Spielplätzen ist verboten, wenn diese klar abgegrenzt und mit Verbotsschildern versehen sowie mit Vorrichtungen zur Verwahrung der Hunde außerhalb ausgestattet sind.

Gemeinde Marciana Marina

Mit dem Erlass des Bürgermeisters Nr. 78 vom 29.06.21 erlaubt auch Marciana Marina allen Hunden den Zugang zu allen Stränden während der Badesaison, vorausgesetzt sie sind an der Leine und mit Maulkorb. Das Baden der Hunde ist im Meeresbereich vor den Stränden von 20:00 bis 09:00 Uhr erlaubt, ausgenommen die stets erlaubten Fälle.

Gemeinde Porto Azzurro

Nach Verordnung Nr. 11/2017 ist während der gesamten Badesaison (1. Mai – 30. September eines jeden Jahres) der Zugang zum Strand von Mola und zum Strand am Laghetto di Terranera erlaubt.

Auf anderen freien Stränden ist der Zugang verboten, ausgenommen Blindenhunde und Rettungshunde mit entsprechender Zulassung, die an der Leine geführt werden müssen, eine geeignete Sicherheitsausrüstung tragen, haftpflichtversichert sind und alle Impfungen besitzen. Absolutes Badeverbot für alle Tiere.

In den Bereichen der Strandbäder können die Betreiber nach Mitteilung an die Gemeinde Hunden den Zugang in Begleitung des Besitzers/Halters (ein Hund pro Begleiter erlaubt) gestatten, wobei die Pflicht zur Verwendung von Leine und Maulkorb gilt, falls staatliche Vorschriften dies vorsehen. Dabei muss die Sicherheit und Ruhe der Badegäste sowie Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sein.

Während des Aufenthalts am Strand müssen die Hunde auf Strandutensilien des Halters gehalten werden. Der Zutritt zur Wasserkante und das Baden von Tieren ist absolut verboten. Die Betreiber haften gemeinsam mit den Besitzern/Haltern für die Einhaltung dieser Bestimmung.

Vom 1. Oktober bis 30. April eines jeden Jahres ist hingegen der Zugang von Haustieren zu den freien Küstenflächen erlaubt, wobei Leine und Maulkorb verpflichtend sind.

Gemeinde Portoferraio

Basierend auf der Regelung zur Verwaltung des Küstenlandes der Gemeinde Portoferraio, Artikel 38 – Zugang von Hunden zu den Stränden, ist während der Badesaison von 8:00 bis 20:00 Uhr das Baden mit Hunden verboten. Die Verwaltung kann ein oder mehrere Gebiete mit der Bezeichnung „Bau Beach“ ausweisen, in denen Hunde frei baden dürfen, gemäß den entsprechenden Hinweisschildern und Regelungen.

In den Wasserflächen vor den „Bau Beaches“ ist das Baden mit Hunden erlaubt.

Gemeinde Rio

In der Gemeinde Rio wurde mit einer Bürgermeisterverordnung von 2020 festgelegt, dass während der Badesaison vom 1. Mai bis 30. September der Zugang von Hunden in Begleitung des Besitzers oder eines anderen Halters mit Leinenpflicht und ständiger Aufsicht gestattet ist.

Hundebesitzer, deren Tiere ordnungsgemäß gegen Hauptinfektionskrankheiten geimpft und mit Tätowierung/Mikrochip gekennzeichnet sind, müssen stets einen Maulkorb bei sich führen, um ihn bei Bedarf anzulegen; sich in einem angemessenen Abstand von anderen Hunden am Strand aufhalten; Hundekot umgehend und ohne Ausnahme entfernen, in geeigneten Behältnissen sammeln und verschlossen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen; ihre Hunde beaufsichtigen

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Dog-beach auf Elbas Ostseite: für Hunde ausgestatteter Strand auf der Insel Elba Weiterlesen

Regionalgesetz 59-2009

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